Die Gesetzliche Krebsfrüherkennung umfasst unverändert seit 1971 : Ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
Ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
Ab dem 50. Lebensjahr: zusätzliche rektale Tastuntersuchung, Test auf Blut im Stuhl
Diese Untersuchung wird alle 12 Monate einmal von der Krankenkasse übernommen. Obwohl ihr Wert unbestreitbar ist, gehören z.B. die Brustuntersuchung bei unter 30-jährigen, die Ultraschalluntersuchung von Eierstöcken und Gebärmutter, der Brust und der Thin-Prep-Abstrich nicht zum Krebsfrüherkennungsprogramm. Diese Untersuchungstechniken hat der Gesetzgeber bisher nicht in den Rahmen der Früherkennungsuntersuchung eingebunden. Wir möchten Ihnen moderne Zusatzuntersuchungen empfehlen, die das bestehende Vorsorgeprogramm ergänzen und Ihnen eine deutlich höhere Sicherheit geben.
Die Erweiterte Früherkennung umfaßt zusätzlich:
Untersuchung des Urins: Zucker, Eiweiß, Blut, Bakterien
Untersuchung des Blutes: Blutbild, Blutsenkung, Zucker, Fette, Cholesterin, Leber- und Nierenwerte
Zusätzliche Krebsvorsorge nach 6 Monaten
Diese Zusatzleistungen führen wir nur auf Ihren Wunsch durch. Die Kosten werden Ihnen im Rahmen der GOÄ in Rechnung gestellt. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nach § 12 Abs. 1 SGB V ausgeschlossen.