KV

 Die Gesetzliche Krebsfrüherkennung umfasst unverändert seit 1971 :

 
          Ab dem 20. Lebensjahr:     Blutdruckmessung, Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales

          Ab dem 30. Lebensjahr:     zusätzliche Tastuntersuchung der Brust

          Ab dem 50. Lebensjahr:     zusätzliche rektale Tastuntersuchung, Test auf Blut im Stuhl

 

Diese Untersuchung wird alle 12 Monate einmal von der Krankenkasse übernommen. Obwohl ihr Wert unbestreitbar ist, gehören z.B. die Brustuntersuchung bei unter 30-jährigen, die Ultraschalluntersuchung von Eierstöcken und Gebärmutter, der Brust und der Thin-Prep-Abstrich nicht zum Krebsfrüherkennungsprogramm. Diese Untersuchungstechniken hat der Gesetzgeber bisher nicht in den Rahmen der Früherkennungsuntersuchung eingebunden. Wir möchten Ihnen moderne Zusatzuntersuchungen empfehlen, die das bestehende Vorsorgeprogramm ergänzen und Ihnen eine deutlich höhere Sicherheit geben.

 
Die Erweiterte Früherkennung umfaßt zusätzlich:
                   
          
          Thin Prep, der sicherere Abstrich
          
          Human-Papilloma-Virus,  HPV Diagnostik
          
          Untersuchung des Urins: Zucker, Eiweiß, Blut, Bakterien 
         
          Untersuchung des Blutes: Blutbild, Blutsenkung, Zucker, Fette, Cholesterin, Leber- und Nierenwerte
          
        
          Zusätzliche  Krebsvorsorge nach 6 Monaten            

 

Diese Zusatzleistungen führen wir nur auf Ihren Wunsch durch. Die Kosten werden Ihnen im Rahmen der GOÄ in Rechnung gestellt. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nach § 12 Abs. 1 SGB V ausgeschlossen.
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